Ein Abonnent bezieht gegen ein Entgeld eine regelmässige Leistung. Oft handelt es sich dabei um den Bezug von Zeitungen und Zeitschriften, es gibt aber auch Theaterabbonnements, Bücherabonnements oder abonnierte Webangebote, wie Newsletter oder Feeds. Wer regelmässig gegen ein Entgelt bei bestimmten Anbieter online Musik herunterlädt ist ebenso ein Abonnent, wie jemand der gegen Monats- oder Jahresgebühr seinen Rechner gegen Viren schützen lässt. Als Abonnent darf sich auch betrachten, wer einen Telefon-, Breitband-,Internet- oder Kabelfernsehenaschluss hat. Ein Abonnement gibt es entweder für eine bestimmte Zeit oder auf Widerruf. In Deutschland dürfen Abonnementsverträge maximal 24 Monate laufen.
Stillschweigende Verlängerungen gibt es für höchstens zwölf Monate. Die maximal mögliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Laufzeit eines Abonnements. Diese Bestimmungen sind gesetzlich festgelegt. Übrigens werden heute rund 70 Prozent aller Exemplare deutscher Tageszeitungen und 84 Prozent aller Wochenzeitungen wie z.B. „Der Spiegel“ oder „Die Zeit“ an Abonnenten vertrieben.