Unter Arbeitsschutz werden alle möglichen Maßnahmen und Methoden zusammengefasst, die die Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen schützen sollen. Damit sollen Unfälle verhütet werden und die Angestellten geschützt werden. Zusätzliche Schutzmaßnahmen sollen Gefahren beseitigen und auch die Belastung durch die Arbeit und das Umfeld sollen minimiert werden. Um dies zu erreichen gibt es unterschiedliche Schutzausrüstungen, wie Helme oder ganze Anzüge. Bei großem Lärm sind Ohrschützer Pflicht und Schutzbrillen, wenn die Augen beeinträchtigt werden können. Darüber hinaus differenziert man zwischen dem so genannten allgemeinen Arbeitsschutz und dem sozialen Arbeitsschutz. Unter dem allgemeinen Arbeitsschutz versteht man alle Maßnahmen, die das Leben und die Gesundheit der Angestellten schützen, sowie deren Arbeitskraft erhalten. Außerdem ist darin auch geregelt, dass die Arbeit menschengerecht angelegt ist. Dabei ist zu beachten, dass die vom Arbeitgeber erlassenen Sicherheitsvorschriften grundsätzlich für die Angestellten verpflichtend sind. Mit dem sozialen Arbeitsschutz sind alle die Bestimmungen gemeint, die die Rahmenbedingungen wie Arbeitszeiten oder Kündigungsschutz betreffen, regeln.