Der Begriff der Fundgrube hat seine Herkunft aus dem frühen Bergbau und kennzeichnet das erste Freilegen einer Lagerstätte. Wenn jemand eine neue Lagerstätte entdeckt hatte, dann warf er dort seinen Kübel und das Seil hin, um damit das Fundrecht auf die Stelle zu markieren. Anschließen wurde die Fundgrube durch den Bergmeister vermessen und im Bergbuch notiert. Zu Streitigkeiten kam es, wenn jemand anderes Anspruch auf die Fundgrube erhob, in dem er seinen Kübel und das Seil dort hin warf. Diese Situation wurde mit der Bezeichnung „die Fundgrube forttragen“ umschrieben. Diese Differenzen wurden in der Regel dann vom Berggericht geschlichtet, dem ein spezieller Bergrichter vorstand. Der zur Fundgrube führende Schacht hatte die Bezeichnung Fundschacht. Manchmal war der Entdecker der Fundgrube mit der Abmessung der Fundgrube nicht zufrieden. In diesen Fällen wendete er sich an das zuständige Bergamt, das dann den Fundschacht als Mittelpunkt der Fundgrube deklarierte, womit sich die Fundgrube deutlich vergrößerte. Passierte dies, sagte man, dass die Fundgrube gestreckt wird.

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