s Lebenspartner wird der Lebenspartner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft, nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verstanden. Es handelt sich dabei um eine gleichgeschlechtliche Ehe, die im Lebenspartnschaftsregister geführt wird. Die Lebenspartnerschaft ist der Ehe nunmehr gleichgestellt, was bedeutet, dass Lebenspartner die gleichen Rechte genießen, aber auch die gleichen Pflichten haben, wie Ehegatten. Es gibt jedoch an einigen Stellen noch vereinzelnd Nachteile für Lebenspartner, verglichen zu Eheleuten. So können Unterhaltszahlungen einer geschiedenen Lebenspartnerschaft nicht bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, da diese noch nicht vorgesehen sind. Eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft kann mittlerweile in Deutschland anerkannt werden. Dazu bedarf es einer Eintragung einer im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaft ins Lebenspartnerschaftsregister.

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